Die Rechtsgebiete

Medizinrecht

Als Fachanwalt für Medizinrecht ist Herr Lutz Weiberle mit der Durchsetzung von Leistungs- und Kostenübernahmen von ambulanten und stationären Krankenbehandlungen (zum Beispiel bei fehlerhafter Verneinung der medizinischen Notwendigkeit, Ablehnung der Leistungsvoraussetzung von Rehabilitationen, Kostenübernahme für Auslandsbehandlungen oder Maßnahmen der künstlichen Befruchtung) betraut. Dies zeigt sich an seiner Vortragstätigkeit zu diesen Bereichen. Desweiteren besteht Beratungsbedarf im Rahmen der vertragsärztlichen Budgets, Wahlleistungsvereinbarungen, ärztlichen Abrechnungen, Krankenhausforderungen sowie die Gestaltung von Verträgen. Auch die gesetzlichen Neuregelungen erfordern im Medizinrecht große Fachkenntnis, um Grundlagen darzustellen und somit zu gewährleisten, dass ärztliche Tätigkeiten aktuellen, rechtlichen Grundlagen entsprechen.

Versicherungsrecht

Herr Weiberle ist darüber hinaus Fachanwalt für Versicherungsrecht. Er hat umfassende Kenntnisse auf den Gebieten Heimrecht und Betreutes Wohnen, in dem es vermehrt auf übergreifende Kenntnisse zum Sozialversicherungsrecht ankommt. Als Fachanwalt für Versicherungsrecht ist es gerade im Personenversicherungsrecht vom besonderen Vorteil, mit medizinischen Sachverhalten vertraut zu sein, da Fragen der Berufs- und Arbeitsunfähigkeit in der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung beziehungsweise Krankentagegeldversicherung maßgeblich von medizinischen Gutachten beeinflusst werden. Nichts anderes gilt auch für die Invalidität in der Unfallversicherung sowie der medizinischen Notwendigkeit einer Heilbehandlung. Konfliktstoff sind oft auch vorvertragliche Anzeigepflichten in Bezug auf Fragen zum Gesundheitszustand. Die Reform des Versicherungsvertragsgesetzes stellt gerade hierzu neue Anforderungen an eine sachgerechte Beratung. Hier sind Sie bei Rechtsanwalt Weiberle an der richtigen Adresse.

Sozialrecht

Im Sozialrecht berate ich sie gerne zu folgenden Themen:

  • Scheinselbstständigkeit
  • Gesetzliche Krankenversicherung, Vertretung von Krankenhäusern bei Vergütungsstreitigkeiten
  • wenn Ihnen Krankenbehandlungen, Krankengeld, Heil- und Hilfsmittel verweigert werden
  • gesetzliche Rentenversicherung
  • wenn Ihnen Renten sowie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben verweigert werden
  • Gesetzliche Unfallversicherung
  • Wenn Ihnen bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten Leistungen verweigert werden
  • Schwerbehindertenrecht, wenn Ihnen Hilfe hinsichtlich der Anerkennung der Schwerbehinderung sowie Merkzeichen verweigert werden
  • Gesetzliche Pflegeversicherung
  • Sachgerechte Festlegung des Pflegegrades, sowie sonstige Leistungen
  • Vertretung von Einrichtungsträgern im Rahmen von Streitigkeiten mit den Pflegekassen und Schiedsgerichten
Seniorenrecht

Kontakt

Herdweg 20
70191 Stuttgart
Telefon: 0711 907096-0

Nach oben scrollen